Allgmeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der INCLUSIFY AG im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
Stand 17.10.2022
- Allgemeines
- Die von der Inclusify AG („IncAG“) angebotene Services richten sich ausschließlich an Unternehmen und Wiederverkäufer.
- INCLUSIFY MEDIA („Service“) ist ein Cloud basiertes Content Management System (CMS) zur Generierung von inklusiven digitalen Inhalten („Nutzer-Inhalte“). Dem Nutzer ermöglicht die Nutzung des CMS-Portals, Texte, Bilder oder Videomaterial und bestimmte andere Inhalte durch Ergänzungen wie Untertitel, Bildbeschreibungen und Übersetzungen so zu ergänzen, dass auch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese konsumieren können. Dieses Portal kann der Nutzer mit Dritten teilen (z.B. im Team, mit Kunden oder mit Partnern) und während der Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen. Sämtliche Daten werden in der Cloud von Microsoft in Europa verarbeitet und gespeichert und können von unterschiedlichen Endgeräten abgerufen werden. Die Funktionalitäten des Service sind unter https://inyouse.inclusify.de
- Für die Nutzung des Service hat IncAG verschiedene Leistungspakete und erweiternde Produkte definiert, die unter https://inyouse.inclusify.de näher beschrieben sind. Dabei kann der Nutzer zwischen verschiedenen Leistungen und Produkten wählen, für die jeweils unterschiedliche Vergütungen fällig werden.
- Anwendungsbereich
- Die Leistungen werden durch die IncAG ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) erbracht. Durch Aufnahme der Nutzung akzeptiert der Nutzer die Geltung dieser Vereinbarung in ihrer jeweiligen Fassung. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für sämtliche Upgrades, Updates, Änderungen und Aktualisierungen des Service („Updates“) sowie für alle durch die Nutzung des Service verfügbaren Dienste und Informationen, sofern für diese keine gesonderten Regelungen getroffen werden. Für die Beziehung zwischen IncAG und dem Nutzer gilt ausschließlich diese Vereinbarung; entgegenstehende oder von dieser Vereinbarung abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn IncAG ihnen nicht gesondert widersprochen hat.
- IncAG kann diese Vereinbarung jederzeit ändern. Die geänderte Vereinbarung teilt IncAG dem Nutzer unter Hervorhebung der Änderungen mit einer angemessenen Widerspruchsfrist mit. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist und nutzt den Service nach diesem Zeitpunkt weiter, gilt dies als Anerkennung der geänderten Vereinbarung. Auf diese Folge wird IncAG den Nutzer zusammen mit der Mitteilung der geänderten Vereinbarung hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Nutzer gegen die geänderte Vereinbarung kann IncAG dem Nutzer die Nutzung des Service kündigen.
- Wird der Service durch Unternehmen oder juristische Personen genutzt, wird das jeweilige Unternehmen oder die juristische Person durch die anmeldende Person vertreten und muss sich dessen Handeln und Wissen zurechnen lassen.
- Diese Vereinbarung zwischen dem Nutzer und IncAG kommt mit der Bestätigung durch die IncAG und der ersten Nutzung des Service zustande.
- Ein Anspruch auf Abschluss der Vereinbarung oder die Nutzung des Service besteht nicht. IncAG kann eine Registrierungsanfrage jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die vertraglichen Leistungspflichten von IncAG bei vereinbarter kostenpflichtiger Nutzung bleiben unberührt.
- Registrierung, Passwort
- Die Nutzung von INCLUSIFY MEDIA ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Hierbei muss der Nutzer bestimmte Informationen (Kontaktdaten, Unternehmensname usw.) zur Verfügung stellen („Registrierungsdaten“) und ein Passwort festlegen. Damit wird für den Nutzer ein Benutzerkonto angelegt.
- Der Nutzer ist verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Registrierungsdaten anzugeben und die Registrierungsdaten stets aktuell und vollständig zu halten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und sicher zu verwahren und alle anderen angemessenen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zu treffen, um einen unbefugten Zugriff auf sein Benutzerkonto zu verhindern.
- Unter Verwendung der Registrierungsdaten erteilte Weisungen werden dem Nutzer zugrechnet. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Registrierungsdaten vorgenommen werden.
- Der Nutzer hat IncAG sofort zu benachrichtigen, wenn ihm eine unbefugte Nutzung seiner Registrierungsdaten bekannt wird oder er eine solche vermutet.
- Lizenz
- IncAG räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieser Vereinbarung befristetes Recht ein, den Service zu den Zwecken zu nutzen, für die er von IncAG nach dieser Vereinbarung und der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt wird. Der Umfang der Nutzung ist auf den im Preismodell von IncAG beschriebenen Rahmen beschränkt.
- Der Nutzer darf den Service, die für seine Erbringung eingesetzten Komponenten sowie die sonstigen Leistungen der IncAG außerhalb des Vertragszwecks insbesondere nicht (i) kopieren, (ii) verändern, anpassen oder abgeleitete Werke davon erstellen; (iii) veröffentlichen, offenlegen, verkaufen, vermieten, verpachten, verleihen, verteilen, online zugänglich machen, unterlizenzieren, oder einer dritten Partei zur Verfügung stellen, ohne dass IncAG dem zugestimmt hat. Eine Nutzung des Source Codes ist in der Lizenz nicht enthalten. Der Nutzer darf Komponenten des Service nicht dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit sich aus zwingendem Gesetzesrecht oder dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.
- Einzelne Teile des Service bzw. der für ihn eingesetzten Komponenten können Open Source Lizenzen unterliegen, die dann den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 3 vorgehen. In diesen Fällen wird IncAG dem Nutzer auf Anfrage den Objektcode oder den Quellcode zur Verfügung stellen, soweit eine Bereitstellung des Objektcodes oder des Quellcodes in den Nutzungsbedingungen der betreffenden Open Source Lizenz vorgesehen ist. Soweit dies für die rechtmäßige Nutzung des Service erforderlich ist, sind die jeweils geltenden Open Source Lizenzbedingungen hier https://inyouse.inclusify.de Mit Nutzung des Service erkennt der Nutzer diese Open Source Lizenzbedingungen an.
- Beauftragung
- Der Nutzer bekommt auf Anfrage ein auf ihn persönlich zugeschnittenes Angebot mit den von ihm gewünschten Services und Funktionalitäten.
- Nach Beauftragung und mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der IncAG zustande.
- Vergütung
- Die Nutzung des Service durch den Nutzer ist kostenpflichtig. Es gilt das von IncAG im Zeitpunkt der Bestellbestätigung angebotene Preismodel und die für den jeweiligen Service jeweils festgelegte Vergütung. Die Vergütung berechnet zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- IncAG kann die Vergütung für den Service durch einseitige Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten ändern und wird den Nutzer in diesem Fall schriftlich (auch per E-Mail) informieren. Der Nutzer kann im Falle einer Preiserhöhung die Vereinbarung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Preiserhöhung kündigen. Das Kündigungsrecht kann der Nutzer nur innerhalb eines Monats nach Zugang der Nachricht über die Preiserhöhung schriftlich ausüben. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Preisänderung zum angekündigten Zeitpunkt wirksam.
- Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus. Die Rechnungen sind mit Erhalt sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Nutzer automatisch in Verzug.
- Soweit monatliche Zahlungen vereinbart wurden, erfolgt ein Einzug der Rechnungen mittels Lastschrift. Bei monatlicher Zahlweise erfolgt ein Zuschlag von 15%.
- Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer hat über den Service die Möglichkeit, Nutzerinhalte direkt zur weiteren Verwendung herunterzuladen. Alternativ kann der Nutzer, in einer separat zu erwerbende oder durch den Nutzer selbst zu entwickelnde mobile APP die automatisiert generierten Nutzer-Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen. An diesen Nutzerinhalten gewährt der Nutzer der IncAG ein unwiderrufliches, weltweites, kostenloses, übertragbares, zeitlich unbefristetes, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung und Veröffentlichung ausschließlich für den Zweck der Erbringung des Service.
- Soweit der Nutzer bei der Nutzung des Service IncAG Nutzer-Inhalte zur Verfügung stellt (z.B. in die von IncAG bereitgestellten Systeme lädt), gewährleistet der Nutzer insbesondere, dass (i) der Nutzer die zur Erbringung des Service durch IncAG erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt und alle dafür ggfs. notwendigen Einwilligungen eingeholt hat; (ii) die zur Erbringung des Service durch IncAG erforderliche Verwendung der Nutzer-Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen Rechte Dritter (z.B. das Datenschutzrecht oder andere Persönlichkeitsrechte) verletzt; (iii) die Übermittlung der Nutzer-Inhalte und ihre vertragsgemäße Verwendung durch IncAG zur Erbringung des Service auch im Übrigen keine Gesetze oder Rechte verletzen, und (iv) die Nutzerinhalte keine Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten. Insbesondere werden die Nutzerinhalte keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte enthalten. Der Nutzer wird IncAG unverzüglich informieren, sobald Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehend beschriebenen Gewährleistungen vorliegen.
- Der Nutzer ist für die mit dem Service verarbeiteten Nutzer-Inhalte und sonstigen Daten selbst verantwortlich. IncAG ist nicht verpflichtet, Nutzer-Inhalte auf Rechtsverstöße zu überprüfen. IncAG ist aber berechtigt, die Verarbeitung oder Speicherung der Nutzer-Inhalte durch den Service zu verweigern oder übermittelte Nutzer-Inhalte zu löschen, wenn nach Ermessen von IncAG Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Verwendung gegen diese Vereinbarung verstoßen oder zu Rechtsverletzungen führen könnte.
- IncAG darf den Zugang zum Service für den Nutzer jederzeit sperren, wenn der Nutzer gegen seine Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt.
- Haftung für Rechts- und Sachmängel
- IncAG übernimmt keinerlei Gewährleistungen oder Garantien, dass der Service (i) mit der Hardware oder Software des Nutzers kompatibel ist; (ii) jederzeit oder zu bestimmten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht; (iii) die Anforderungen des Nutzers oder sonstige spezielle Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die in dieser Vereinbarung nicht vereinbart sind, erfüllt; (iv) keine Datenverluste verursacht; (v) frei von Viren, Schadprogrammen, Störungen oder anderen sicherheitsgefährdenden Bestandteilen ist
- Zum eigenen Schutz sowie zum Schutz des Service wird der Nutzer angemessene und aktuelle Sicherheitsvorrichtungen (Firewall, Virenscanner etc.) einsetzen.
- Stellt der Nutzer einen Mangel des Service fest, wird er IncAG unverzüglich darüber informieren und den Mangel und die Begleitumstände seines Auftretens möglichst detailliert beschreiben. IncAG wird sich bemühen, den Mangel innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Die Pflicht zur Mangelbeseitigung beschränkt sich auf den Service, nicht aber auf die unter Nutzung des Service erstellten Software oder Softwarekomponenten (App). Ggfs. muss der Nutzer nach Behebung des Mangels durch IncAG im Service mit diesem die gewünschte App erneut erstellen. Erst nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Nutzer eine angemessene Herabsetzung der Vergütung für den jeweiligen Berechnungszeitraum verlangen oder den Vertrag kündigen, wenn ihm dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Weitere Ansprüche des Nutzers bei Mängeln sind ausgeschlossen.
- Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung schließt die Haftung von IncAG dem Nutzer gegenüber aus für Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von den Pflichten zur Vertraulichkeit und dem Datenschutz oder arglistige Täuschung sowie sonstige Fälle zwingender Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, aus.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IncAG nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und auch vertrauen durfte.
- Die Haftung von IncAG für fahrlässige Vertragspflichtverletzungen ist außerdem insgesamt gegenüber dem Nutzer auf einen Betrag von EUR 10.000 pro Kalenderjahr beschränkt.
- Bei unentgeltlicher Nutzung des Service ist eine Haftung von IncAG gegenüber dem Nutzer ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unbeschränkt gehaftet wird.
- Schutzrechte und Freistellung
- IncAG gewährleistet, dass (i) IncAG alle zur Erbringung des Service erforderlichen Rechte besitzt und alle dafür ggfs. notwendigen Einwilligungen eingeholt hat; (ii) die Services keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen Rechte Dritter (z.B. das Datenschutzrecht oder andere Persönlichkeitsrechte) verletzen; (iii) die Services auch im Übrigen keine Gesetze oder Rechte verletzen, und (iv) die von der IncAG erbrachten Leistungen keine Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten.
- Der Nutzer stellt die IncAG, ihre Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragte von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die aus (i) einer nicht dieser Vereinbarung entsprechenden Nutzung des Service oder (ii) einer Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter durch Nutzer-Inhalte, den Nutzer oder eine Person, der der Nutzer die Nutzung des Service erlaubt, resultieren und vom Nutzer zu vertreten oder dem Nutzer zuzurechnen sind.
- Support und Updates
- IncAG bietet über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus einen beschränkten Produktsupport und Updates an.
- Der Nutzer hat über die getroffene Vereinbarung hinaus keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen, weitergehenden Support, die Bereitstellung von kostenlosen Updates oder die Unterstützung durch IncAG.
- Der Nutzer kann seine Supportanfragen jederzeit unter der E-Mail support@inclusify.de an die IncAG richten.
- Laufzeit und Kündigung
- Diese Vereinbarung tritt mit Beauftragung in Kraft und gilt für die jeweils beauftragte Laufzeit. Die Vereinbarung verlängert sich, sofern sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird, um jeweils 12 Monate.
- Eine Kündigung ist nur zum Ablauf der jeweils beauftragten Laufzeit möglich.
- Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate. Bei individuellen kürzeren Vereinbarungen beträgt die Kündigungsfrist einen (1) Monate zum Ende der Laufzeit.
- Eine Kündigung erfolgt ausschließlich schriftlich (auch per E-Mail) an office@inclusify.de.
- Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt in jedem Fall unberührt.
- Nach Kündigung dieser Vereinbarung hat der Nutzer alle Kopien von Komponenten des Service, die auf von ihm kontrollierten Geräten noch vorhanden sind, endgültig zu löschen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass mit Hilfe des Service genutzten Apps nach Ende der Vereinbarung weiterhin funktionsfähig bleiben.
- IncAG behält sich das Recht vor, den Service jederzeit auch ohne Benachrichtigung vollständig oder teilweise zu modifizieren, auszusetzen oder einzustellen. Den Nutzern im Falle einer endgültigen Einstellung oder wesentlichen Einschränkung des Service die für den betreffenden Nutzungszeitraum entrichtete Vergütung anteilig erstattet.
- IncAG behält sich das Recht vor, den Service für Zwecke von Wartungsarbeiten am System, diesen nach Bedarf offline zu nehmen. Die Zeitfenster für Wartungsarbeiten werden in den jeweiligen Nutzerportalen rechtzeitig mit einem Vorlauf von acht (8) Tagen bekannt gegeben.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den unter ihr erbrachten Leistungen bekanntwerdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie nur für Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen.
- IncAG speichert und verarbeitet vom Nutzer übermittelte personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung des Service und unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass eine eventuelle Übermittlung personenbezogener Daten an IncAG (insbesondere als Teil der Nutzer-Inhalte) in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erfolgt. IncAG ist bei Bedarf grundsätzlich bereit, mit dem Nutzer eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
- IncAG weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer-Inhalte unter Nutzung von Cloud-Services, die Subunternehmer von IncAG zur Verfügung stellen, gespeichert werden. Eine Speicherung von NutzerInhalten an Standorten außerhalb der EU und des EWR findet nicht statt. Soweit IncAG im Rahmen der Nutzung des Service durch den Nutzer selbst personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, geschieht dies in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die unter https://inyouse.inclusify.de/datenschutz abrufbar ist.
- Beauftragung weitere kostenpflichtiger Produkte
Der Nutzer kann über die IncAG weitere Leistungen oder Produkte erwerben. Für diese weiteren Produkte gelten ergänzend zur Vereinbarung die nachfolgenden Bestimmungen:
- Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Bei Untersuchung und Prüfung festgestellte Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei pflichtgemäßer Untersuchung und Prüfung nicht erkennbar war, hat der Kunde diesen Mangel ebenfalls unverzüglich der IncAG schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und Prüfung oder die Rüge dabei festgestellter Mängel, gilt die jeweilige Lieferung als genehmigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten jedoch nicht, wenn die IncAG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung übernommen hat.
- INCLUSIFY AR & INCLUSIFY BOT
Die Beauftragung mit den Leistungen INCLUSIFY AR und INCLUSIFY BOT als Ergänzung für die INCLUSIFY MEDIA erfolgt im Rahmen eines gesonderten Werklieferungsvertrages. Bei diesen Leistungen wird für den Nutzer eine eigens auf ihn gebrandete APP entwickelt und den APP Stores der Unternehmen Apple Inc. und Google Inc. veröffentlicht. Hierzu muss der Nutzer der IncAG sämtliche relevanten Informationen, welche ihm in Form einer Checkliste vorgegeben wird, bereitstellen. Diese App wird im Namen des Nutzers mit seinen Unternehmensangaben (Impressum, Datenschutzerklärung, Company Infos etc.) in den APP Stores der Apple Inc. und Google Inc. veröffentlicht. Die Distribution kann durch den Zugang der IncAG oder durch den Zugang des Nutzers erfolgen. Die Kosten der zu erstellenden APP definieren sich anhand des Umfanges der APP Funktionalität, wie Anzahl der Holographie Projektionen oder Anzahl der integrierten BOTS und Sprachen.. Der erworbene APP wird anschließend durch die IncAG mit INCLUSIFY MEDIA des Nutzers verknüpft, so dass die generierten Nutzer-Inhalte in der APP auch konsumiert werden können. Bei Abschluss erwirbt der Käufer mit INCLUSIFY AR und INCLUSIFY BOT, eine APP mit der vereinbarten Funktionalität. Die IncAG räumt dem Nutzer für diese APP ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein. Die Nutzung der App über die Mindestvertragslaufzeit hinaus setzt eine bestehende Vereinbarung über die Bereitstellung von Medieninhalten durch die IncAG nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste voraus. Die Kosten bestimmen sich anhand des Umfanges der APP Funktionalität, wie Anzahl der Holographie Projektionen oder Anzahl der integrierten BOTS und Sprachen. Diese beinhalten Upgrade und Update Funktionalitäten für die erworbene APP.
- MICROSOFT HoloLens 2
Die Beauftragung mit den Leistungen MICROSOFT HoloLens 2 als Ergänzung für die INCLUSIFY MEDIA erfolgt im Rahmen eines gesonderten Kaufvertrages. Die Gewährleistungsansprüche MICROSOFT HoloLens 2 beträgt 12 Monate, die der HoloLens 2 Industrial beträgt 24 Monate, und beginnt mit Gefahrübergang.
- Apple
Im Hinblick auf die Nutzung der spezifischen Anwendung der Software für das Betriebssystem iOS, die im App Store erhältlich ist („Inclusify AG INYOUSE iOS App“), gelten folgend genannte Bestimmungen:
In keinem dieser AGB betreffenden Vertrag ist die Apple Inc. („Apple“) Partei, noch ist sie Eigentümer der Inclusify AG INYOUSE iOS App und in keiner Weise für diese verantwortlich. Apple übernimmt daraus folgend keine Art der Gewährleistung für die Inclusify AG INYOUSE iOS App, außer u.U. eine Rückerstattung des Kaufpreises aus dem App Store. Apple trägt hiermit keine Verantwortung für Services, Wartung oder Support für die Inclusify AG iOS App und ist nicht verantwortlich für sonstige Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Ausgaben in Bezug auf die Inclusify AG iOS App, einschließlich jeglicher Produkthaftungsansprüchen von Dritten und Ansprüchen, welche aussagen, dass die Inclusify AG iOS App nicht mit anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen übereinstimme. Des Weiteren entfallen Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben, sowie einen Anspruch in Fragen der Verletzlichkeit geistigen Eigentums.
Sämtliche Anliegen und Beschwerden in Zusammenhang mit der Nutzung der Inclusify AG iOS App, einschließlich derer, die sich auf geistige Eigentumsrechte beziehen, müssen an Inclusify AG gemäß den in diesen AGB enthaltenen Hinweisbestimmungen gerichtet werden.
Die durch den Kunden erworbene Lizenz zur Nutzung der Inclusify AG iOS App ist eine nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz für die Verwendung auf einem Apple-Produkt, auf dem ein iOS-Betriebssystem von Apple läuft und welches im Eigentum oder unter der Führung des Kunden, oder in einer anderen durch die Nutzungsregeln in den Mobile App Store Terms of Service von Apple gestatteten Nutzungsberechtigungen steht. Dieses besteht mit der Ausnahme, dass die Inclusify AG iOS App auch von anderen Konten, die mit dem Kunden verbunden sind, über Apples Family Sharing- oder Volumeneinkaufsprogramm aufgerufen und genutzt werden kann.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Inclusify AG iOS App die Bedingungen aller für den Kunden geltenden Vereinbarungen Dritter einzuhalten, so z.B. die Vereinbarung des Kunden zu drahtlosen Datendiensten.
Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser AGB’s und haben nach Annahme dieser AGB’s durch den Kunden das Recht (mit der Annahme, dass dieses Recht angenommen wurde), diese AGB gegenüber dem Kunden als Drittbegünstigter durchzusetzen. Des Vorstehenden ungeachtet, ist in Bezug auf Änderungen, Verzicht oder einen Vergleich unter dieser AGB einzugehen sowie einen einen solchen rückgängig zu machen oder zu beenden, das Recht von Inclusify AG nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig.
- Android
Im Hinblick auf die Nutzung der spezifischen Anwendung der Software für das Betriebssystem Android, die im App Store erhältlich ist („Inclusify AG INTOUCH Android App“), gelten folgend genannte Bestimmungen:
In keinem dieser AGB betreffenden Vertrag ist die Android Inc. („Android“) Partei, noch ist sie Eigentümer der Inclusify AG INTOUCH Android App und in keiner Weise für diese verantwortlich. Android übernimmt daraus folgend keine Art der Gewährleistung für die Inclusify AG INTOUCH Android App, außer u.U. eine Rückerstattung des Kaufpreises aus dem App Store. Android trägt hiermit keine Verantwortung für Services, Wartung oder Support für die Inclusify AG Android App und ist nicht verantwortlich für sonstige Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Ausgaben in Bezug auf die Inclusify AG Android App, einschließlich jeglicher Produkthaftungsansprüchen von Dritten und Ansprüchen, welche aussagen, dass die Inclusify AG Android App nicht mit anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen übereinstimme. Des Weiteren entfallen Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben, sowie einen Anspruch in Fragen der Verletzlichkeit geistigen Eigentums.
Sämtliche Anliegen und Beschwerden in Zusammenhang mit der Nutzung der Inclusify AG Android App, einschließlich derer, die sich auf geistige Eigentumsrechte beziehen, müssen an Inclusify AG gemäß den in diesen AGB enthaltenen Hinweisbestimmungen gerichtet werden.
Die durch den Kunden erworbene Lizenz zur Nutzung der Inclusify AG Android App ist eine nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz für die Verwendung auf einem Android-Produkt, auf dem ein Android-Betriebssystem von Android läuft und welches im Eigentum oder unter der Führung des Kunden, oder in einer anderen durch die Nutzungsregeln in den Mobile App Store Terms of Service von Android gestatteten Nutzungsberechtigungen steht. Dieses besteht mit der Ausnahme, dass die Inclusify AG Android App auch von anderen Konten, die mit dem Kunden verbunden sind, über Androids Family Sharing- oder Volumeneinkaufsprogramm aufgerufen und genutzt werden kann.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Inclusify AG Android App die Bedingungen aller für den Kunden geltenden Vereinbarungen Dritter einzuhalten, so z.B. die Vereinbarung des Kunden zu drahtlosen Datendiensten.
Android und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser AGB’s und haben nach Annahme dieser AGB’s durch den Kunden das Recht (mit der Annahme, dass dieses Recht angenommen wurde), diese AGB gegenüber dem Kunden als Drittbegünstigter durchzusetzen. Des Vorstehenden ungeachtet, ist in Bezug auf Änderungen, Verzicht oder einen Vergleich unter dieser AGB einzugehen sowie einen einen solchen rückgängig zu machen oder zu beenden, das Recht von Inclusify AG nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig.
- Schriftform, Vollständigkeit, Nebenabreden, AGB des Kunden, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Die Änderung, Ergänzung oder Erweiterung von Verträgen sowie die Aufhebung dieser Formvorschrift bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für Kündigungen gemäß Ziffer 11, für die die gesetzliche Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB gilt.
- Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus den jeweiligen Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der IncAG berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.
- Allgemeine Geschäfts-, Bestell- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Bestandteil eines Vertrages mit der IncAG, wenn der Kunde sie regelmäßig für Bestellungen oder Auftragsvergaben verwendet, wenn die IncAG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.